Kosten und Finanzierung für Pflege und Betreuung im Wohn- und Pflegeheim Vorderes Stubaital in Fulpmes

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

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Kosten Langzeitpflege

Grundsätzlich müssen sich die BewohnerInnen mit 80% ihres Einkommens an den Kosten für den Heimplatz beteiligen. Als Einnahmen gelten alle Einkünfte aus gesetzlichen Pensionsansprüchen, privaten Renten, Zinserträgen aus Sparguthaben, Anlagen oder Aktien, Arbeitnehmerveranlagung, Fruchtgenusserträge z.B. aus Vermietung und Verpachtung. Sonderzahlungen (13./14. Pension) fallen aktuell nicht darunter. Vom Pflegegeldbezug verbleiben dem Bewohner monatlich 10% der Pflegestufe 3 als „Taschengeld“ zur persönlichen Verwendung.

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Kosten Kurzzeitpflege

Eine Kurzzeitpflege ist gefördert maximal 28 Tage pro Jahr möglich. In der Kurzzeitpflege wird mindestens der Tarif der Pflegestufe 3 verrechnet. Die Pflegestufen 1-3 können auf Antrag über das Land Tirol abgerechnet werden, wobei die Pflegestufe 3 nicht länger als ein Jahr bezogen werden darf. Höhe Pflegestufen müssen vorerst privat selbst vorfinanziert werden und können auf Antrag durch das Sozialministerium gefördert werden. Details müssen persönlich besprochen werden.

Heimtarife & Kosten für Kurzzeitpflege

Selbstzahler*innen

Hier gelten die Tarife wie in der Langzeitpflege zuzüglich 10% Umsatzsteuer.

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Pflegegeld Informationen und Antragsformulare

Antrag auf Gewährung von Hilfeleistung der Stationären Pflege

(Pflegegeldstufe 3 bis 7)

Antrag herunterladen